Altersarmut von Frauen

 

Frauen sind benachteiligt. Immer und überall. Um dieses Märchen zu belegen, erfahren wir immer wieder neues, wo und wie sehr Frauen benachteiligt sind. Aktuell erfahren wir von der angeblichen Benachteiligung von Frauen, die Rente beziehen.

"Derzeit haben laut "SZ" 7,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Stelle auf 400-Euro-Basis, für die sie keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen - sogenannte Minijobs. Davon waren Mitte 2011 knapp 4,65 Millionen Frauen. Gut zwei Drittel von ihnen haben ausschließlich diesen Minijob."

Daraus wird nun geschlossen, dass Frauen Altersarmut droht. Wiese eigentlich nur Frauen? Droht den betroffenen 2,75 Millionen Männern nicht die gleiche Altersarmut?

Aber dort steht auch:

"Tatsächlich beträgt die Altersrente von Frauen im Durchschnitt 535 Euro. Da aber oft andere Einkünfte hinzukommen, liegt das durchschnittliche Nettogesamteinkommen von alleinstehenden Frauen im Alter bei 1188 Euro, heißt es im Ministerium. Rentnerehepaare haben netto sogar 2248 Euro zur Verfügung. Allerdings gilt auch hier: Dies ist nur ein Durchschnittswert."

Spiegel

Als einst die "geringfügig entlohnte Beschäftigung" erfunden wurde, gab es dafür zwei Gründe:

Erstens: Frauen, die sonst Haushalt und Kinder versorgten, sollten etwas hinzu verdienen können. Hinzu verdienen, weil sie eigentlich als Ehefrauen und Mütter von ihren voll verdienenden Männern versorgt wurden. Von diesen Nebeneinkommen sollten sie aber nicht ihren gesamten Lebensbedarf bestreiten müssen.

Der zweite und wohl wichtigere Grund war, dass der Wirtschaft ungleich billigere Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden sollten, als sie mit Vollzeitkräften vorhanden waren. Billiger sind geringfügig Beschäftigte, weil diese keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen und die Arbeitgeber nur niedrige Pauschalabgaben (insgesamt 25 %) abführen.

Viele Arbeitgeber nutzen dies aus, indem sie statt weniger Vollzeit arbeitender Arbeitnehmer mehr Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer einstellen. Die Folge ist, dass weniger Geld in die Steuerkassen, aber auch in die Sozialkassen fließt. Eigentlich sollte die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hier einen Bedarf sehen, geringfügig entlohnte Beschäftigung für Arbeitgeber durch Änderung der gesetzlichen Regeln so unattraktiv zu machen, dass vermehrt Vollzeitkräfte eingestellt werden. Statt dessen wird das Problem zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Rentner gelöst werden.

Wie in oben zitiertem Artikel aus dem Spiegel auch deutlich wird, ist das Problem der "Altersarmut von Frauen" kein allgemeines. Rentner, die während ihrem Berufsleben Beiträge aus gutem Einkommen abgeführt haben, bekommen eine gute Rente. Wer in seinem Arbeitsleben wenig verdient hat, erhält eine entsprechend geringe Rente. Selbständige leben im Alter oftmals aus den Erträgen persönlicher Vorsorge, ohne dass dies bei der Betrachtung der Renten eine Rolle spielt. Auch die Versorgung von Beamten fliest nicht in Rentenstatistiken ein.

Viele Frauen, die während der Berufstätigkeit ihres Mannes mit diesem zusammen von dessen Einkommen gelebt haben, leben auch als Rentner mit der formal und statistisch an ihn ausgezahlten Rente.

Gerne verschwiegen wird in der Diskussion, dass bei einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehegatten zusammengezählt und zur Hälfte an beide aufgeteilt werden. Das Risiko einer Altersarmut ist also bei geschiedenen Frauen genau so hoch wie bei geschiedenen Männern.

Es geht nicht darum, welches Geschlecht ein Rentenempfänger hat. Es geht darum, wie viele Beiträge jemand in die Rentenkasse eingezahlt hat. Und oftmals auch, ob jemand in einer Ehe lebt, in der beide Partner gemeinsam miteinander leben und wirtschaften.