Stalking ist "keine Privatsache, keine Sache von verschmähten Liebhabern, sondern strafbares Unrecht." Das hartnäckige Nachstellen, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gestern im Bundestag so beschrieb, ist künftig strafbar. Der Bundestag hat gestern mit Koalitionsmehrheit ein Gesetz gegen fortgesetzte Verfolgung, Bedrohung und Belästigung verabschiedet.
Zu dem Gesetz schrieb Sylvia Griffin in der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) einen aufschlussreichen
Kommentar
Hilfe für die Opfer
Es gibt eine ganze Latte von strafbaren Handlungen, die ein Stalker (typischerweise ein Mann) begehen kann: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Dachbeschädigung und sexuelle Nötigung. Bisher musste das Opfer (typischerweise eine Frau) warten, bis einer dieser Tatbestände erfüllt war, ehe es gegen hartnäckiges Nachstellen vorgehen konnte.
Mit dem gestern verabschiedete Gesetz wird das nun anders. Schon die ständigen nächtlichen Telefonanrufe, die ein Opfer in Angst, Schrecken und Schlaflosigkeit versetzen können, sind nun als strafbar definiert. Und das ist nur eine der leichten Varianten des Stalkings, das sich bis zu Körperverletzung und Totschlag steigern kann. Einige Opfer könnten noch leben, wenn das Parlament und die Länder in der Lage gewesen wären, sich schneller auf eine gesetzliche Regelung zu einigen.
Wenn es um Auseinandersetzungen in privaten Beziehungen geht, zögert der Staat oft einzugreifen. Aber manchmal muss er das. Sgr(at)hna.de
Quelle: HNA vom 1.12.2006 (Hervorhebungen Stalker und Opfer hinzugefügt)
Frau Griffin beschreibt anschaulich, dass praktisch alles, was im Stalkinggesetz mit Strafe bedroht wird, auch bisher schon strafbar war. Sie bemängelt, dass ein potentielles Opfer "warten musste, bis einer dieser Tatbestände erfüllt war".
Was hat dieses Gesetz also für einen Sinn? Ein Täter soll auch auf die bloße Möglichkeit hin, eine Straftat begehen zu könnten, bestraft werden.
Das wäre vergleichbar mit einem Porschefahrer, der vorsorglich den Führerschein abgeben muss, weil er ja mit einem solchen PS-Protz zu schnell fahren könnte.
Verräterisch ist, dass Frau Griffin die politisch korrekte Einordnung von Täter und Opfer vornimmt:
Täter ist "typischerweise" der Mann, Opfer ist "typischerweise" die Frau.
Stalking? Was ist denn das eigentlich?
Wikipedia gibt Auskunft:
Stalking (engl.: to stalk = heranpirschen) lässt sich ins Deutsche am Besten mit "unerwünschtes Nachstellen" übersetzen, ohne jedoch annähernd die universelle Bedeutung der englischen Bezeichnung zu erfassen. Unter Stalking wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Wie häufig ist Stalking? Wieder fragen wir Wikipedia:
Fallzahlen:
Eine quantitative Erfassung von Stalkingopfern und Tätern gibt es bisher noch nicht, da Stalking im Strafrecht bisher nicht berücksichtigt wurde.
arte-tv berichtet: "Bei einer bevölkerungsbezogenen Untersuchung in Deutschland gaben 11,6 % an, bereits Opfer von andauernden Nachstellungen geworden zu sein." Der Sender verschweigt aber, wer diese Untersuchung durchführte und wie die konkrete Fragestellung gewesen sein soll.
Ein Fall, bei dem ein Mann seine Exfrau getötet hat, wird als Beispiel angeführt.
Quelle:
http://www.arte.tv/de/geschichte-gesellschaft/stalking/1355106.htmlIn dem Beispiel, einem einzelnen Fall, wird der Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt. Würde die Frau heute noch leben, wenn "Michael" "vorsorglich" für 10 Jahre hinter Gitter gekommen wäre? "Ein Stalker gewesen zu sein, bestreitet er bis heute..."
Könnte ein Unfallopfer, das bei einem Verkehrsunfall mit einem Porsche ums Leben kam, noch am Leben sein, wenn der Porsche-Fahrer den Führerschein hätte abgeben müssen?
Bekannt ist, daß einige wenige Prominente durch Personen, die sie in unrealistischer Weise verehren, belästigt wurden. Spekuliert wird, daß dies auch bei Personen im privaten Bereich vorkommt. Dieses Phänomen ist also zahlenmäßig unbedeutend und in seinen Auswirkungen bestenfalls für die Regenbogenpresse erheblich.
Dennoch wird der Begriff in den Medien immer häufiger genannt.
Der Feminismus bescherte uns immer wieder neue Vorwürfe, warum Frauen gegenüber Männern benachteiligt seien. Die neueste Variante hierzu ist das Stalking: Obwohl es keine konkreten Untersuchungen hierzu gibt, erfahren wir aus den Medien, daß angeblich 80% der Stalkingopfer Frauen sind. Damit wird den feministischen Gewaltvorwürfen gegenüber Männern ein weiterer hinzugefügt.
Viele Menschen unter uns werden sich noch gerne daran erinnern, daß sich Verliebte Briefe schrieben, die Nähe der anderen suchten und Geschenke machten. Wer keine Antwort bekam, suchte sich eben nach kürzerer oder längerer Zeit jemanden, der die Liebe erwiderte.
Heute ist es strafbar, als sogenannter Stalker, eine Frau so lange zu umwerben, bis sie die Liebe erwidert.
Auffallend ist, dass die gleichen Menschen, die Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt erheben, auch den Stalkingbegriff anwenden. Sie betonen, daß es beim Stalking nicht um Liebe, sondern um Macht gehe. Der Stalker forsche sein Opfer aus, mache ihm Angst, sammle Informationen.
Hier der Wortlaut des § 238 StGB:
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Die Auswirkung des Gesetzes, in Versen ausgedrückt:
"Errötend folgt er ihren Spuren
Und ist von ihrem Gruß beglückt,
Das Schönste sucht er auf den Fluren,
Womit er seine Liebe schmückt.
O! zarte Sehnsucht, süßes Hoffen,
Der ersten Liebe goldne Zeit,
Das Auge sieht den Himmel offen,
Es schwelgt das Herz in Seligkeit.
O! daß sie ewig grünen bliebe,
Die schöne Zeit der jungen Liebe!"
So dichtete einst Friedrich Schiller
da gabs noch keine keine Femi-Frau,
die heute will mit hämschem Grinsen
ihn stecken in den dunklen Bau.
Weil es geziemt sich nicht für Männer
zu folgen der geliebten Maid
bekommt er nun alsbald zu spüren
"laß dir, wenn du mal lieben willst, viel Zeit".
"O! zarte Sehnsucht, süßes Hoffen,
Der ersten Liebe goldne Zeit,"
dafür sollst du im Knast nun brummen
will ein Gesetz nun - sei bereit.
Bei der Karriere-Frau von heute
die erst verdient mal richtig Geld
da dauert es bis kurz vor vierzig
bis mal bei ihr der Groschen fällt.
Da hört sie was von Demografen
und auch vom Ablauf der Natur
und plötzlich fällt ihr ein, der Guten:
wozu, sag jemand, leb ich nur?
Wo bin ich selbst nur hergekommen
wo will ich eigentlich nun hin
wonach, damit ich richtig froh bin
steht mir denn eigentlich der Sinn?
Ein Kindlein, das wär nun mal richtig
das fehlt mir noch zu meinem Glück
was tu ich eigentlich dann anziehn
werd ich dann wirklich nicht zu dick?
Jetzt brauch ich dazu einen Vater,
wo nehm ich den denn bloß nun her?
Der süße Typ von damals stellt sich
nach Knast wohl sicherlich nur quer.
So läuft sie ab, die Zeit der Frau nun
die Menopause kommt in Sicht
sie sucht den Vater ihres Kindes
doch der will, wer verdenkts ihm, nicht.
Verbittert meidet ihren Weg er
erinnert sich an junges Glück
doch nach dem Kerker sieht er heute:
vorbei, perdü, kein Weg zurück.