Hier die Geschichte meiner Trennung in Kurzform
Es geht dabei um eine extremen Fall von PAS.
Scheidung nach zwanzig Jahren Ehe, Ablauf wie aus dem Lehrbuch "Wie ich mich vernünftig scheide". Nur ein Anwalt, der Vater brauchte keinen, da alles vorher festgelegt war. Selbstverständlich gemeinsames Sorgerecht, keine Umgangsregelung. Ex bekam Unterhalt nach DT für die Kinder. Ex zog mit den Kindern in eine Wohnung im gleichen Dorf, die beiden Söhne hatten des Vaters Haustürschlüssel und seinen Dienstplan, sie sahen sich regelmäßig. Es geht hier um die beiden jüngsten Söhne, der älteste war im Alter von 5 Jahren gestorben.
Der Vater hatte der Ex ihre Hälfte des gemeinsamen Hauses abgekauft und ihr das Geld ausgezahlt. Sie schwamm im Geld, bei ihm war es knapp, da er eine weitere Hypothek aufnehmen musste. Nach einem Jahr in Saus und Braus hatte sie ihr Geld aufgebraucht, ihr Liebhaber (verheiratet, drei schulpflichtige Töchter) ging zu seiner Familie zurück. Die Söhne zogen nun zu ihrem Vater ("wir halten es bei Mami nicht mehr aus"). Der jüngere verlangte ultimativ alleiniges Sorgerecht für den Vater, was dieser ablehnte. Ihm war wichtig, dass die Kinder beide Eltern behalten. Streit wegen der Höhe des Unterhalts mit der Ex. Die Ex fand einen neuen Freund, zog zu ihm. Das Verhältnis der Kinder zur Mutter besserte sich, sie besuchten ihre Mutter und den neuen Freund an den Wochenenden schließlich regelmäßig. Dann kippte das Verhältnis zu den Eltern bei den Kindern abermals. Der ältere zog mit Volljährigkeit in eine eigene Wohnung, der jüngere zur Mutter. Die schien in der neuen Beziehung wohl situiert: Er hatte ein Haus in Spanien, in das regelmäßig gereist wurde, bald besaß sie ein eigenes neu errichtetes Doppelhaus.
Von da ab verweigerten beide Kinder jeden Umgang mit ihrem Vater.
Der ältere Sohn besuchte das Gymnasium und musste nun selbst Unterhalt vom Vater einfordern. Da er das Einkommen der inzwischen offensichtlich gut situierten Mutter nicht offen legte, kam es zum Rechtsstreit. Wenige Tage vor der entscheidenden mündlichen Verhandlung schickte er die im Urteil zitierte E-mail. Das Verfahren endete mit einem Vergleich 50/50, obwohl die Mutter nach Vermutung des Gerichts wahrscheinlich zu mehr verpflichtet gewesen wäre.
Der jüngere Sohn erwarb die Mittlere Reife und wurde ein Jahr lang in Spanien im Haus des neuen Freundes der Ex versteckt. Angeblich sollte er (Legastheniker) dort studieren, um Dolmetscher zu werden, der Vater wurde auf Unterhalt verklagt. Erst das OLG Ffm stellte fest, dass der Mutter kein Unterhalt zustand, das der Sohn keine Ausbildung machte. Es zog den Vater jedoch zu Ausgleichszahlungen heran, da die Mutter ihn in Spanien unterhalten hatte.
Der jüngere Sohn kam mit Volljährigkeit nach Deutschland zurück und begann eine Lehre zum Elektriker. Nun adoptierte der inzwischen mit der Ex verheiratete Partner den jüngeren Sohn. Das hat einen besonders bitteren Beigeschmack, da der Adoptivvater die Ex nach einer Haftstrafe kennen gelernt hatte. Er war zu fünf Jahren wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter verurteilt worden. Der ältere Sohn wurde nicht adoptiert. Bei einer Adoption wäre der Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Vater weggefallen.
Der ältere Sohn studierte, beantragte BAFöG. Das BAFöG-Amt forderte vom Vater Unterhaltszahlungen ein. Der Vater erklärte, dass er nichts an den Sohn zahlen werde und begründete das mit der Verwirkung des Anspruchs. Nach mehreren Jahren Ungewissheit kam es zur mündlichen Verhandlung mit dem bekannten Ergebnis. Das Familiengericht stellte fest, dass der Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt gegen seinen Vater hat.
Was der jüngere Sohn heute macht, ob er überhaupt noch lebt oder gesund ist, ob er verheiratet ist und Kinder hat, weiß der Vater nicht. Sein älterer Sohn ist inzwischen Lehrer und verheiratet. Aber seine Schwiegertochter und ggf. Enkelkinder kennt der Vater nicht.